Max Stillger Stiftung
Die Max Stillger Stiftung wurde mit Datum vom 21.03.2017 vom Regierungspräsidium Gießen als gemeinnützige Stiftung im Sinne § 80 BGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Hessischen Stiftungsgesetzes vom 04. April 1966 (GVBl. I S. 77) in der derzeitig gültigen Fassung anerkannt.
Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie auf der Seite "
Die Stiftung ".
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